Auftragsbörse fuer Gutachter und Sachverstaendige aus vielen Fachgebieten.
Informationen zum Einsatz von Cookies:
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig (z.B. für den Warenkorb), während andere nicht notwendig sind, uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern und wirtschaftlich zu betreiben. Sie können in den Einsatz der nicht notwendigen Cookies mit dem Klick auf die Schaltfläche "Alle Akzeptieren" einwilligen oder per Klick auf "Ablehnen" sich anders entscheiden. Die Einwilligung umfasst alle vorausgewählten, bzw. von Ihnen ausgewählten Cookies. Sie können diese Einstellungen jederzeit aufrufen und Cookies auch nachträglich jederzeit abwählen (in der Datenschutzerklärung und im Fußbereich unserer Website).
Hinweis auf Verarbeitung Ihrer auf dieser Webseite erhobenen Daten in den USA durch Google, Facebook, LinkedIn, Twitter, Youtube: Indem Sie auf "Alle Akzeptieren" klicken, willigen Sie zugleich gem. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ein, dass Ihre Daten in den USA verarbeitet werden. Die USA werden vom Europäischen Gerichtshof als ein Land mit einem nach EU-Standards unzureichendem Datenschutzniveau eingeschätzt. Es besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, möglicherweise auch ohne Rechtsbehelfsmöglichkeiten, verarbeitet werden können. Wenn Sie auf "Ablehnen" klicken, findet die vorgehend beschriebene Übermittlung nicht statt.
Weitere Hinweise erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Notwendige Cookies
Diese Cookies sind fuer die korrekte Anzeige und Funktion unserer Website ein
Google Analytics
Misst Metriken rund um die Websitenutzung, wie z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer, verwendete Browser und Conversions.
Datenschutzerklaerung
Google Optimize
Wird fuer das Ausspielen und Messen von unterschiedlichen Websitevarianten (sogenannte A/B-Tests) verwendet. Datenschutzerklaerung
Facebook
Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen auf Facebook besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen.
Datenschutzerklaerung Datenschutzerklaerung
Google Ads
Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen ueber Google Ads besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen. Datenschutzerklaerung
LinkedIn
Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen ueber LinkedIn besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen. Datenschutzerklaerung
Twitter
Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen auf Twitter besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen. Datenschutzerklaerung
Awin
Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen auf Awin besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen. Datenschutzerklaerung
Eine Abomodell ist in Arbeit, der Zugang wird dann kostenpflichtig sein
Neues Gesetz im Baurecht - Vor- und Nachteile für private Bauherren
Am 21.03.2013 informieren Rechtsanwalt Dr. Axel Merz, der Architekt und Sachverständige Diplom-Ingenieur Michael Probst und Rechtsanwalt Dr. Meinhard Forkert beim Verbraucherrechtstag Trier der Rechtsanwaltskammer Koblenz und der Sparkasse Trier über die Rechte der Bauherren.
Denn Krisenzeiten sind Pleitezeiten. Mit der seit 2009 eingeführten „Bestellersicherheit“ im Forderungssicherungsgesetz (§ 632a Abs. 3 BGB) will der Gesetzgeber alle „privaten Bauherren“ schützen, wenn der Bauunternehmer insolvent werden sollte. Bauunternehmen müssen jetzt bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheitsleistung in Höhe von fünf Prozent der Baukosten gewähren. Mit dieser Sicherheit werden allerdings nur Ansprüche auf die mangelfreie und rechtzeitige Fertigstellung gesichert. Für Mängel, die erst während der Gewährleistungszeit auftreten, gibt es keine gesetzlich verankerten Sicherheiten. Rechtsanwalt Dr. Armin Rossbach aus Neuwied empfiehlt daher, auch für die Zeit nach der Fertigstellung Sicherheiten mit dem Bauunternehmen auszuhandeln.
Nachteilig für den Verbraucher wirken sich auch die Neuregelungen zu Abschlagszahlungen an den Bauhandwerker aus (§ 632 a BGB). Dieser kann nun eine Abschlagszahlung in der Höhe verlangen, in der der Auftraggeber durch die Bauleistung einen Wertzuwachs erhalten hat. Die Zahlung darf verweigert werden, wenn die Bauleistung wesentliche Mängel hat. Nach Abnahme war es beim Auftreten von Mängeln (wie z.B. feuchter Keller, undichtes Dach) bisher möglich den dreifachen Wert (Druckzuschlag) der Kosten zur Beseitigung der Mängel einzubehalten. Dieser Druckzuschlag ist nun auf den zweifachen Wert der Kosten reduziert worden (§ 641 BGB). Für den Bauherren besteht allerdings nach wie vor die Schwierigkeit die zu erwartenden Mangelbeseitigungskosten richtig einzuschätzen. „Dies hat in der Vergangenheit schon häufig zu Streitereien geführt und wird es auch in Zukunft“, so Dr. Rossbach.
Das neue Gesetz schützt aber nicht nur den Verbraucher, sondern auch Unternehmer und Handwerksbetriebe vor vertragsuntreuen Kunden. Der Werkvertrag mit einem Bauunternehmer kann jederzeit auch ohne Angabe eines wichtigen Grundes während der Bauphase gekündigt werden. Den vereinbarten Werklohn unter Abzug von ersparten Aufwendungen muss der Auftraggeber trotzdem bezahlen. Diesen Zahlungsanspruch durchzusetzen, war bisher äußerst schwierig. Nun ist im Forderungssicherungsgesetz verankert worden, dass der Bauunternehmer einen pauschalen Betrag in Höhe von fünf Prozent der noch nicht erbrachten Leistungen als entgangenen Gewinn verlangen kann (§ 649 BGB).
Bahnen sich Schwierigkeiten zwischen Bauunternehmen und Auftraggeber an, sollte unverzüglich ein Anwalt aufgesucht werden. Dieser hilft Streitigkeiten zu klären, bevor die Fronten verhärtet sind.
Weitere Informationen zum Thema „Meine Rechte als Bauherr“ erhalten Sie auf dem Verbraucherrechtstag der Rechtsanwaltskammer Koblenz und der Sparkasse Trier am 21.03.2013, 17:30 Uhr im Kurfürstlichen Palais, Rokokosaal, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier. Um Anmeldung wird gebeten bei: Andrea Zaszczynski, Pressestelle Rechtsanwaltskammer Koblenz, Telefon: 040/41 32 700,
Der Eintritt ist frei! Nach der Veranstaltung wird ein Imbiss gereicht.
Am 21.03.2013 informieren Rechtsanwalt Dr. Axel Merz, der Architekt und Sachverständige Diplom-Ingenieur Michael Probst und Rechtsanwalt Dr. Meinhard Forkert beim Verbraucherrechtstag Trier der Rechtsanwaltskammer Koblenz und der Sparkasse Trier über die Rechte der Bauherren.