Deutsches Institut für Normung e. V.
10787 Berlin
Dienstleistungsauftrag
Freihändige Vergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
nein
18.2.2011
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Bruggrafenstr. 6
10787 Berlin
Tel.: 030 2601-2194
Fax: 030 2601-4-2194
Ansprechpartner: Herr Mario Beier
(bitte stets angeben)
DIN-Studie Normung/Elektromobilität
Freihändige Vergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Dienstleistungsauftrag
Dienstleistungskategorie 8.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung einer Studie zur Ableitung des mittel- bis langfristigen Normungs- und Standardisierungsbedarfs im Bereich
Elektromobilität.
Im Rahmen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) geförderten Vorhabens "Normung und Standardisierung im
Bereich Elektromobilität" soll auf Basis einer Bestandsaufnahme zu den wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Randbedingungen eine Analyse der sozio-ökonomischen Entwicklung erfolgen, die unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und künftigen technologischen Gegebenheiten erfolgt. Anhand der Erarbeitung verschiedener, realistischer Szenarien soll eine Ableitung zu den Fragestellungen vorgenommen werden, die im Bereich der Normung und Standardisierung bis ca. in das Jahr 2025 von Bedeutung sein werden. Ziel ist es frühzeitig Rückschlüsse darüber zu erhalten, in welchem Umfang und in welcher Ausprägung geeignete Maßnahmen einzuleiten sind.
Weiter unter Punkt 8.)
(Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden)
Nein
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
Vorgesehene Laufzeit: ab Auftragserteilung bis zum 30.09.2011.
Teilnahmeanträge sind unter Angabe der Bearbeitungsnummer an die unter Nr. 1 genannte Adresse (z. H. Herr Mario Beier) in einem verschlossenen Umschlag ausschließlich auf dem Postweg einzureichen.
18.02.2011 12:00:00
Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)
Geeignete Nachweise über die technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens:
Die Angaben zu den folgenden Punkten bitte auf das unbedingt notwendige Maß beschränken:
Eine -formlose- Eigenerklärung (bei Bietergemeinschaften für jeden Bieter), dass für Sie die in §§ 6 Abs. 5, 16 Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Die Eigenerklärung zu den vorstehenden Punkten ist mit den Unterlagen des Teilnahmeantrages auf dem Postweg einzureichen.
maximal 5 (siehe auch Nr. 7).
Spätestens bis 28.02.2011. Falls bis zu diesem Tag keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht.
Fortsetzung von Pkt. 3.a)
Damit die Anstrengungen im Bereich der Elektromobilität weltweit zu einem Erfolgsmodell werden, muss eine breite Akzeptanz in Wirtschaft und Gesellschaft für die Einführung neuer Technologien und Konzepte geschaffen und sichergestellt werden. Für eine länderübergreifende Mobilität von Kraftfahrzeugen mit alternativen Antriebskonzepten bedarf es daher auch einheitlicher Normen und Standards, um so z. B. einen barrierefreien Zugang zu Lademöglichkeiten, einheitliche und verbraucherfreundliche Abrechnungssysteme, aber auch die Sicherheit der Fahrzeuge selbst zu gewährleisten. Zudem erfordert die Sicherung der zukünftigen Mobilität die Einbindung nachhaltiger Energiekonzepte, insbesondere erneuerbarer Energiequellen und die Entwicklung effizienter Antriebe, die eine Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduzieren und eine Umweltverträglichkeit sicherstellen.
Übergeordnetes Ziel der Bundesregierung ist die Entwicklung Deutschlands zum Leitmarkt sowie Leitanbieter für Elektromobilität. Der zielgerichtete
Einsatz der Instrumente der Normung und Standardisierung kann hierzu einen wertvollen Beitrag leisten. So können Normen und Standards z.B. zur Vereinheitlichung bzw. Reduzierung einer unnötigen Variantenvielfalt beitragen. Insbesondere Normen und Standards zu Aspekten wie einer einheitlichen Terminologie, einheitlicher Mess- und Prüfverfahren, der Sicherstellung eines ausreichenden Qualitätsniveaus, der Definition von Schnittstellen sowie der Gewährleistung der Kompatibilität verschiedener Systeme spielen hier eine wichtige Rolle.
Die Erarbeitung europa- bzw. vorzugsweise weltweit geltender Normen und Standards erfordert aufgrund der vielschichtigen Aspekte, die für die Umsetzung im Bereich der Elektromobilität beachtet werden müssen, sowie aufgrund der in dieser Weise neuartigen Kooperation zwischen dem Automobil- und Energiesektor, eine koordinierte Vorgehensweise, die sicherstellt, dass bedeutsame Themen frühzeitig und unter Vermeidung unnötiger Doppelarbeit gemeinsam und ganzheitlich angegangen werden. Um hier ein systematisches wie auch nachhaltiges Vorgehen sicherzustellen, muss die Koordinierungsarbeit in diesem Themengebiet durch entsprechende wissenschaftliche Arbeiten unterstützt werden. Im November 2010 wurde die "Deutsche Normungs-Roadmap Elektromobilität" vorgestellt. In der Normungs-Roadmap werden vor allem die Felder aufgedeckt die einen kurz- bis mittelfristigen Handlungsbedarf aufzeigen und ein schnelles Reagieren der deutschen Wirtschaft erfordern. Neben der Aufgreifung dieser unverzüglich anzugehenden Aufgaben, ist auch eine Identifizierung und Analyse der Themenfelder sinnvoll, die mittel- bis langfristig von Bedeutung für die Normung und Standardisierung sind bzw. sein können.
Vor dem beschriebenen Hintergrund ist die Durchführung einer wissenschaftlichen Studie vorgesehen, mit dem Ziel, auf Basis einer Untersuchung der sozioökonomischen Faktoren und Entwicklung sowie der Berücksichtigung spezifischer Randbedingungen in mehreren Schritten den mittel- bis langfristigen Normungsbedarf abzuleiten. Eine Untersuchung der technologischen Entwicklung steht hierbei nicht im Vordergrund. Technologische Veränderungen, die im Zusammenhang mit der sozioökonomischen Entwicklung zu setzen sind, sollen hierbei jedoch berücksichtigt werden. Die im November 2010 veröffentlichte Normungs-Roadmap Elektromobilität, deren Fokus im technologischen Bereich liegt, stellt eine in die Untersuchungen einzubeziehende Grundlage dar.
Themen mit sozioökonomischem Hintergrund können z.B. sein:
Ausgangspunkt der Untersuchungen ist eine Festlegung der für die Studie relevanten sozioökonomischen Felder, die im Zusammenhang mit Fragestellungen der Elektromobilität und Normung und Standardisierung stehen. Hierfür bedarf es einer ganzheitlichen Betrachtung. Dafür muss zunächst eine Einbeziehung der sozioökonomischen Faktoren berücksichtigt werden. Dies umfasst z. B. politische, rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie unterschiedliche Nutzungsvarianten, Kundengruppen oder mögliche Geschäftsmodelle. Darüber hinaus müssen auch bestimmte technologische Faktoren in die Betrachtung einfließen. Dies betrifft vor allem das Gesamtfahrzeug, den Bereich der Energiespeichertechnologien, sowie infrastrukturelle und fertigungstechnologische Fragestellungen. Eine dezidierte Betrachtung des Fahrzeuges auf Komponentenebene soll mit Ausnahme der Energiespeichertechnologie nicht zwingender Bestandteil der Untersuchung sein, da dies durch die Normungs-Roadmap Elektromobilität abgedeckt ist.
In einem zweiten Schritt muss eine Aufnahme sowie Analyse zum Ist-Stand und zu den prognostizierten Entwicklungen im sozioökonomischen Bereich vorgenommen werden. Ist-Stand und Entwicklungen im technologischen Bereich sind, soweit erforderlich, zu berücksichtigen. Hierfür ist eine Sekundäranalyse der bereits existierenden Literatur, sowie der Vielzahl an einschlägigen Studien und Veröffentlichungen in diesem Kontext durchzuführen. Dabei soll zunächst ein Überblick über die Ausgangslage, den Stand der Technik sowie die prognostizierten Szenarien und deren zugrunde gelegten Annahmen erarbeitet werden. Parallel dazu schließt dies auch ein Screening der Normungslandschaft mit ein, um so die bereits in Erarbeitung befindlichen Themenkomplexe bzw. konkret in Planung befindlichen Normungsthemen von den zu untersuchenden Themen abgrenzen zu können. Diese Arbeiten, die unter anderem auf der Normungs-Roadmap Elektromobilität basieren, werden durch den Auftraggeber unterstützt.
Das dritte Arbeitspaket zielt auf eine Darstellung verschiedener Entwicklungsszenarien ab, welche den Grundstein für die spätere Ableitung des Normungs- und Standardisierungsbedarfs legen. Die aufgestellten Szenarien sollen auf Basis der Ergebnisse der vorhergehenden Arbeiten, unter Einbeziehung prognostizierter Randbedingungen sowie aufzustellender Annahmen, und von in diesem Zusammenhang zu berücksichtigenden technologischen Entwicklungen im Bereich Elektromobilität erarbeitet werden. Die Szenarien sollen einen Zeithorizont bis ca. ins Jahr 2025 abdecken. Um die Gültigkeit der aufgestellten Szenarien sowie von deren zugrunde liegenden Annahmen und Bedingungen zu bewerten, ist die Einbeziehung geeigneter Fachexperten vorgesehen, die im Vorfeld akquiriert werden müssen. Durch die Einbindung der Experten, was in Form von Umfragen, Interviews oder Workshops erfolgen kann, sollen die Szenarien überprüft und signifikante Meilensteine der Entwicklung im Bereich der Elektromobilität herausgefiltert werden.
Ein wesentlicher Schritt, der bereits parallel zu den vorangegangenen Aktivitäten erfolgen kann, umfasst die Ermittlung möglicher Normungs- und Standardisierungsthemen. Auf Basis der aufgestellten und validierten Szenarien und Analyse der Expertenbeiträge erfolgt eine Ableitung der Themen, die mittel- bis langfristig von Interesse für die Normung und Standardisierung sind. Sollte eine Verifizierung der Ergebnisse erforderlich sein, muss eine Einbeziehung von Experten erfolgen.
Die Ergebnisse der Studie sollen in erster Linie einen Überblick darüber geben, welche Normungs- und Standardisierungsthemen mittel- bist langfristig von Bedeutung sein werden. Sie soll Aussagen zu entsprechenden Zeithorizonten zulassen (ggf. szenarioabhängig). Weiterhin sollten Handlungsempfehlungen und Hinweise zu den Voraussetzungen für eine effiziente Umsetzung enthalten sein. Dies können insbesondere Vorschläge sein, auf welcher Ebene (national, europäisch, international) bestimmte Themen in Angriff genommen werden sollen und welche Vorgehensweise zur Behandlung von identifizierten Themen (Erarbeitung einer Spezifikation oder Norm) empfehlenswert erscheint.
Berichtspflichten
Der Auftragnehmer hat folgende Berichte zu erstellen:
Alle Berichte sind elektronisch (PDF, Microsoft Word Dateiformat und ODF) an den Auftraggeber zu übermitteln.
Workshop/Präsentationen
Die Kosten für Veranstaltungen und Präsentationen sind im Angebot als optionale Module gesondert auszuweisen.
Workshop
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers die Ergebnisse der Untersuchung auf einem Workshop mit folgenden Vorgaben zu erörtern:
Der Workshop sollte weitestgehend die Gesamtstudie zur Grundlage haben. Erkenntnisse und Ergebnisse aus dem Workshop fließen in den Abschlussbericht ein. Ein Konzept für die Umsetzung des Workshops hat im Angebot als optionales Modul enthalten zu sein.
Präsentationen
Präsentation bei DIN/DKE in Berlin bzw. Frankfurt a.M.
Präsentation auf mindestens einer Normungskonferenz
Teilnahmebedingungen und Anforderungen
Nach Beendigung des Auftrages und Zahlung des Honorars gehen sämtliche Nutzungsrechte, etwaige sonstige Schutzrechte in allen Teilen und Ergebnisse der Arbeit uneingeschränkt, unbefristet und zur ausschließlichen Nutzung auf das DIN über.
Die Bildung eines Bieterkonsortiums ist möglich. In diesem Fall hat die Teilnahme unter Federführung eines projektverantwortlichen Konsortialführers zu erfolgen, der im Falle der Zuschlagserteilung alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers wird.
Referenzen über bisherige vergleichbare Leistungen im Allgemeinen und im Besonderen im Bereich der Normung werden vom Bieter erwartet. Im Rahmen des Angebots wird ein detailliertes Gesamtkonzept zur inhaltlichen Ausgestaltung und organisatorisch-technischen Umsetzung der o.g. Aufgaben erwartet. Die zur Durchführung der Aufgaben erforderlichen Personal- und Sachressourcen sind im kalkulatorischen Mengengerüst aufgeschlüsselt nach Arbeitspaketen und unter Angabe der zugrunde liegenden Verrechnungssätze auszuweisen. Gleiches gilt für vorgesehene Unteraufträge. Das für die Arbeiten vorgesehene Projektteam (u.a. Projektleiter, Teilprojektleiter) ist zu benennen.
Reise- und Nebenkosten sind grundsätzlich nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) abzurechnen. Reisekosten, die über die Regelarbeitszeit hinausgehen, werden grundsätzlich nicht gesondert vergütet.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, das Neben- und Reisekosten der Teilnehmer des Workshops nicht übernommen werden.
Bei der Erbringung der Leistungen ist die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip (Gender Mainstreaming) zu beachten. Alle schriftlichen Arbeiten sind in geschlechtergerechter Sprache abzufassen.
Näheres ist in der Arbeitshilfen "Gender Mainstreaming in Forschungsvorhaben" und "Gender Mainstreaming im Berichtswesen" (
www.gender-mainstreaming.net/gm/arbeitshilfen.html) geregelt.
Zahlungsbedingungen
Das Honorar einschl. sämtlicher Nebenkosten und Auslagen wird in zwei Teilbeträgen gezahlt (30% einen Monat nach Arbeitsaufnahme, der Rest nach Abnahme des Abschlussberichts).
Zuschlagskriterien:
Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien:
1. Qualität, Gewichtung: 40%
2. Zweckmäßigkeit der Leistung, Gewichtung: 30%
3. Preis, Gewichtung: 30%
Zeithorizont
Beginn der Arbeiten: sofort nach Auftragserteilung
Abschluss des Auftrags: bis 30.09.2011
Ihren -formlosen- Teilnahmeantrag zu dem unter Nr. 3. a) genannten Thema können Sie ausschließlich auf dem Postweg an die unter Nr. 1 genannte Adresse in einem mit der entsprechenden Bearbeitungsnummer gekennzeichneten, verschlossenen Umschlag einreichen; er muss -komplett mit allen Bestandteilen- spätestens am 18.02.2011 bis 12:00 Uhr (siehe auch Nr. 4. b) eingegangen sein. Leiten Sie die Einreichung Ihres Teilnahmeantrags daher so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Später, per Post, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen -auch internationale- sind zulässig.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 19 VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 6 Abs. 3, 16 Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (vgl. auch o.a. Zuschlagskriterien) berücksichtigt (§ 16 Abs. 8 VOL/A).
Gemäß § 9 Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die "Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen" (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die "Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)". (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.