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Der Auftrag befindet sich im Status: Archiv

Bei diesem Auftrag geht es um:

Projektträgerschaft Patentverwertungsförderung


Ausschreibende Behörde: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Ausschreibungsort: 53123 Bonn Verfahrensart: Dienstleistungsauftrag Vergabeverfahren: Freihändige Vergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb CPV-Code: 75131000-6 Europäische Ausschreibung: nein Abgabefrist: 31.8.2010 1. Auftraggeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ZA3 - Beschaffungsstelle Villemombler Str. 76 D-53123 Bonn Ansprechpartner der Vergabestelle: Herr Michael Kreckel Tel.: +49(0)228 99615-2323 e-mail: ZA3-Beschaffungsstelle@bmwi.bund.de Bearbeitungsnummer: (bitte stets angeben) 13005/008-03 012 PT SIGNO 2. a) Verfahrensart: Freihändige Vergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb b) Vertragsart: Dienstleistungsauftrag 3. a) Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung: Kategorie 27 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) beabsichtigt, die Projektträgerschaft für die BMWi-Förderinitiative SIGNO - Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung ab dem 01.01.2011 neu zu vergeben. Weitere Information siehe unter: 8. Sonstige Angaben b) CPV - Nr: 75131000-6 c) Unterteilung in Lose: (Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden) nein d) Ausführungsort: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin e) Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Vertragslaufzeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2013 mit einer Verlängerungsoption um 2 Jahre 4. a) Teilnahmeanträge sind zu stellen: beim Auftraggeber b) Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge: 31.08.2010 13:00:00 c) Sprache: Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr) 5. Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen, die vom Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangt werden: a) Zur Sicherstellung einer möglichst anlauffreien Aufgabenbearbeitung sind vertiefte Kenntnisse der Inhalte und Verfahren der Projektförderung im Bereich des Technologietransfers durch die effiziente Verwertung von geistigem Eigentum sowie zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Systems zum Schutz geistigen Eigentums auf deutscher und europäischer Ebene notwendig. Im Antrag auf Teilnahme ist auf maximal 15 DIN-A4-Seiten die fachliche Eignung/Kompetenz des Bewerbers daher wie folgt nachzuweisen: * Fachkenntnisse und langjährige Erfahrungen im Bereich des Technologietransfers insb. mittels der Verwertung von Geistigem Eigentum (insb. Patenten). * Vertrautheit mit den Strukturen und Prozessen des Wissens- und Technologietransfers (insb. an deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der Wirtschaft). * Kenntnis der wissenschaftlichen und wirtschaftspolitischen Diskussionen in den Gebieten des Wissens- und Technologietransfers, insb. in Bezug auf das System zum Schutz geistigen Eigentums. * Kenntnisse von strategischen Verwertungsansätzen in Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. * Erfahrungen hinsichtlich Unterstützung der deutschen Hochschulen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen bei der umfassenden Kommerzialisierung von Resultaten aus öffentlich finanzierter Forschung ermöglichen. * Kenntnis der relevanten Förderaktivitäten auf Länderebene sowie im nationalen und internationalen Bereich auf dem Gebiet des Wissens- und Technologietransfers in der öffentlichen Forschung. * Vertiefte Kenntnisse der Inhalte und Verfahren der Projektförderung im Bereich des Technologietransfers durch die effiziente Verwertung von geistigem Eigentum sowie zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Systems zum Schutz geistigen Eigentums auf deutscher und europäischer Ebene notwendig. * Beschreibung des Bewerbers, seiner Struktur und Tätigkeitsfelder, seiner fachlich-wissenschaftlichen Unabhängigkeit und organisatorischen Eigenständigkeit sowie seines internen Controllingsystems. * Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die fachlich und administrativ erfahren sind und mit den einschlägigen für die Forschungs- und Gründungsförderung geltenden Bestimmungen sowie mit dem Projektförder-Informationssystem (profi) vertraut sind. * Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern, insbesondere Bundes- und Länderministerien. * Erfahrungen bei der Umsetzung von bund- und landfinanzierten Projekten. * Erfahrung bei der Förderung von Verbundvorhaben. * Fundierte Kenntnisse im Haushalts- und Verwaltungsrecht (u.a. Bundeshaushaltsordnung mit den allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Zuwendungsrecht, Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation). * Erfahrungen im Projektmanagement und Controlling von Projekten der Forschungsförderung, der Vor- und Nachkalkulationsprüfung, Bonitätsprüfungen. * Vertrautheit und Vernetzung mit Personen und Einrichtungen der einschlägigen nationalen und internationalen Forschungs- und Technologieszene. * Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit sowie in der Vorbereitung und Durchführung von Expertengesprächen und Fachveranstaltungen, Kongressen, Messeauftritten etc. * Dokumentation vor allem hinsichtlich Datenverwaltung, Aktenführung und Archivierung. * Datenerfassung und Auswertung patentrechtlicher Fragestellungen in der öffentlichen Forschung. * Fachlich-wissenschaftliche Unabhängigkeit und organisatorische Eigenständigkeit. * Verschwiegenheit und Gewähr für den Ausschluss von Interessenkollisionen. * Gewähr der Einhaltung des Datenschutzes, * Sicherstellung juristischer Kompetenz. * Internes Controllingsystem sowie ein zertifiziertes QMS werden vorausgesetzt sowie * Formfreie Erklärung gem. § 6 Abs. 4 VOL/A, dass die dort genannten Tatbestände nicht zutreffen. Interessenten reichen einen formfreien Teilnahmeantrag (in doppelt verschlossenem Umschlag) so frühzeitig ein, dass dieser spätestens vor der unter Ziffer 4b) genannten Frist beim BMWi eingeht. Verspätet eingehende Anträge dürfen nicht berücksichtigt werden. Post- oder Expresszustellungen kennzeichnen Sie bitte deutlich mit "Ungeöffnet weiterleiten an: ZA3 - Angebotssammelstelle, Teilnahmeantrag zu PT SIGNO; Termin 31.08.2010 13:00 Uhr. Bei Nutzung der eVergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) ist die verschlüsselte Übermittlung auch außerhalb der regelmäßigen Dienstzeit der Posteingangszentrale des BMWi (Mo.- Do. 08.00 bis 16.30 Uhr, Freitag bis 15.00 Uhr) möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren - Registrierung, Nutzung, Datentransfer und -sicherheit u.v.a.m. - finden Sie auf der angegebenen Internetseite. b) Geeignete Nachweise über die technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens: * Nachweis des Vorhandenseins einer leistungsfähigen IT-Ausstattung und der technischen Voraussetzungen für einen Zugang zum Projektförderinformationssystem "profi" des BMWi. * Angaben über das unternehmenseigene Qualitätsmanagement (Anlage QM). c) * Vorstellung des Teams, das für die Auftragsdurchführung eingesetzt würde (Angabe des Namens, des beruflichen Werdegangs/Hintergrunds, der aufgabenbezogenen Erfahrungen und der vorgesehenen Aufgabenbereiche). Die Nachweise zu der vorgenannten Ziffer 5 b und c sind erst mit dem Angebot vorzulegen. 6. Beabsichtigte Marge/Zahl der Angebotsaufforderungen: Max. 6 7. Auforderung zur Angebotsabgabe: Bis zum 14. September 2010 Falls bis zu diesem Tag keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte, können Bewerber davon ausgehen, dass Ihr Teilnahme-Antrag nicht berücksichtigt wurde. 8. Sonstige Angaben: Mit SIGNO unterstützt das BMWi Hochschulen, Unternehmen und freie Erfinder/innen bei der rechtlichen Sicherung und wirtschaftlichen Verwertung ihrer innovativen Ideen. Die Initiative umfasst gegenwärtig die drei Module SIGNO Hochschulen, SIGNO Unternehmen und SIGNO Erfinder. Die Bereitstellung der Fördermittel erfolgt aus dem Bundeshaushalt (Einzelplan 0902 Titel 685 55 "Technologietransfer Mittelstand"). Die Projektträgerschaft soll das BMWi durch Übernahme von wissenschaftlich-technischen und administrativen Aufgaben zur Durchführung der Förderinitiative und ihrer Module sowie deren Weiterentwicklung entlasten. Dem Projektträger (PT) obliegt insbesondere die Beratung der Antragsteller, die inhaltliche und formale Prüfung von Projektskizzen und -anträgen, die fachliche und administrative Vorbereitung der Förderentscheidungen für das BMWi, die finanzielle Abwicklung der Zuwendungen, die sachliche und rechnerische Prüfung der Zwischen- und Verwendungsnachweise der geförderten Projekte, Vorort-Besuche bei den Zuwendungsempfängern, die Vorbereitung von projekt- und programmbezogenen Evaluationen sowie die Unterstützung des BMWi bei der konzeptionellen Weiterentwicklung der Förderinitiative und der Öffentlichkeitsarbeit sowie die Netzwerkarbeit in den einzelnen Fördersträngen. Die Abwicklung der Förderung soll unter Verwendung des Projektförder-Informationssystems (profi) und des elektronischen Antrags- und Angebots-Systems (easy) erfolgen (vgl. hierzu auch http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular_bmwi.html). Eine Beleihung des PT gem. § 44 Abs. 3 Bundeshaushaltsordnung (BHO) ist vorgesehen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind (s. Zif. 19 und 20 der VV zu § 44 BHO). Ein Anspruch auf Beleihung besteht nicht. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer die Voraussetzungen einer Beleihung erfüllt. Erfahrungen als beliehener Projektträger sind erwünscht. Es ist beabsichtigt, einen Vertrag zur Übernahme und Durchführung von Projektträgeraufgaben gemäß dem BMWi-Vordruck Nr. 2304/11.07, abzuschließen, der mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt wird. Eine Konsortienbildung ist nicht zulässig. Weiterführende Informationen:www.signo-deutschland.de.






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