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KFZ-Unfallschadenregulierung - Preisaufschläge für Ersatzteile ?

KFZ-Unfallschadenregulierung - Preisaufschläge für Ersatzteile ?
Bildrechte/-quelle: Bernhard LUDWIG

Bernhard LUDWIG

Die UPE-Zuschläge sind auch bei fiktiver Schadensregulierung ohne Reparaturnachweis vom Schadensverursacher bzw. seiner Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung zu ersetzen, denn der Unfallverursacher hat den Schaden komplett wieder gutzumachen.



Rudi Ratlos fragt:
Abrechnung bei Kfz-Unfall auf Gutachtenbasis - sind Aufschlägen auf unverbindliche Preisempfehlung des Ersatzteilherstellers zulässig?

Bei einem Verkehrsunfall wurde Hartmuts Pkw erheblich beschädigt. Da den Unfallgegner das alleinige Verschulden trifft, hat dessen Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung den Schaden an Hartmuts Pkw zu ersetzen.
Hartmut will sein Fahrzeug selbst instand setzen und wählt deshalb eine fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis. Die gegnerische KH-Versicherung reguliert den Schaden größtenteils. Die Begleichung von ca. 700 EUR sogenannter "UPE-Aufschläge" verweigert die Versicherung jedoch.

UPE-Zuschläge werden von den Reparaturwerkstätten auf die unverbindliche Preisempfehlung des Ersatzteilherstellers aufgeschlagen, um die Kosten der Lagerhaltung auszugleichen.

Die gegnerische KH-Versicherung verlangt von Hartmut den tatsächlichen Anfall dieser Zuschläge nachzuweisen, also nach durchgeführter Reparatur durch Vorlage einer Rechnung der Fachwerkstatt.
Hartmut ist ratlos und fragt Rudi um Rat. Muss Hartmut bei fiktiver Schadensregulierung auf Gutachtenbasis für die Regulierung der UPE-Zuschläge den Nachweis der durchgeführten Reparatur erbringen?





Rudi fand heraus, dass das Amts- und Landgericht Coburg in einem ähnlichen Fall dem Unfallgeschädigten Recht gaben (AG Coburg, Az: 14 C 1336/08; LG Coburg, Az: 33 S 14/09).
Beide Gerichte entschieden, dass ein Unfallgeschädigter auch ohne Nachweis der Reparatur Anspruch auf Erstattung der UPE-Zuschläge besitzt, wenn die Aufschläge in seiner Region üblicherweise erhoben werden.
In Hartmuts Fall ergibt sich aus dem Gutachten des vereidigten Kfz-Sachverständigen, dass die UPE-Zuschläge üblich sind. Rudi rät Hartmut daher sich auf die beiden vorgenannten Entscheidungen der Gerichte und das Gutachten zu berufen und der gegnerischen KH-Versicherung eine letzte Zahlungsfrist unter Klageandrohung zu setzen.

www.rudi-ratlos-fragt.de
Die UPE-Zuschläge sind auch bei fiktiver Schadensregulierung ohne Reparaturnachweis vom Schadensverursacher bzw. seiner Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung zu ersetzen, denn der Unfallverursacher hat den Schaden komplett wieder gutzumachen.






Adresse:
Bernhard Ludwig
Wiebeckplatz 03
99867 Gotha
Tel.: 03603-842284
Fax.: 03603-842284
Mobil.: 0172 82 68 994
E-Mail.: advokat.ludwig@gmail.com

Bernhard LUDWIG ist Diplomjurist und seit 1983 RECHTSANWALT in Bad Langensalza. Er ist seit 1995 als Rechtsanwalt am Thüringer Oberlandesgericht in Jena zugelassen. Rechtsanwalt Ludwig schreibt und veröffentlicht historische Kurzkrimis in Anthologien ("Tatort Ost") und Hörbuch. Unter der Rubrik: "Rudi Ratlos fragt" schreibt und veröffentlicht er in Kurzgeschichten besprochene Urteile.

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