„Ziel der Befristung ist es, dass die Führerscheindokumente jeweils auf dem neuesten Stand der Fälschungssicherheit und mit möglichst aktuellen Passfotos versehen sind“, sagt Dr. Andreas Schmidt, Leiter Fahrerlaubniswesen bei DEKRA. Das „Verfallsdatum“ gilt allerdings – mit Ausnahme von Bus- und Lkw-Führerscheinen – nur für das Dokument, nicht für die Fahrerlaubnis selbst. „Wenn der Führerschein abgelaufen ist, braucht man also keine neue Prüfung abzulegen, sondern muss sich nur einen neuen ausstellen lassen“, so der DEKRA Experte.
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bleiben gültig und müssen vorerst nicht umgetauscht werden – ganz egal ob es sich um graue oder rosafarbene Papierdokumente der Bundesrepublik handelt, um DDR-Führerscheine oder um den aktuellen EU-Führerschein im Scheckkartenformat.
Diese Aufzählung zeigt allerdings ein Problem: „Allein hier in Deutschland gibt es zurzeit vier verschiedene gültige Führerscheinmuster. In den 27 EU-Staaten sind es insgesamt 110 verschiedene. Das führt oft zu Verwirrung bei Bürgern, Polizei und Behörden und macht Fälschungen leichter“, sagt Dr. Schmidt. „Deshalb strebt die Europäische Union langfristig auch hier eine Vereinheitlichung an. Bis 2033, also im Lauf der nächsten 20 Jahre, müssen alle Führerscheinbesitzer ihre Dokumente austauschen lassen.“ Für die dann neu ausgestellten Führerscheine gilt dann ebenfalls die Befristung auf 15 Jahre.
Auch in Bezug auf einzelne Fahrerlaubnisklassen treten mit dem 19. Januar 2013 Änderungen in Kraft. So wird die neue Klasse A2 für mittelschwere Motorräder eingeführt, die die bisherige „Klasse A beschränkt“ ersetzt. In dieser Klasse steigt die maximal erlaubte Motorleistung von 25 kW (34 PS) auf 35 kW (48 PS). Das Mindestalter bleibt mit 18 Jahren unverändert.