Weitere ADR-Änderungen im Überblick:
Stuttgart – Zum 1. Januar 2013 tritt eine neue Fassung der Europäischen Vorschriften zum Gefahrgut-Transport (ADR) in Kraft. Verbindlich gültig sind die neuen Regelungen zwar erst ab Mitte des Jahres. Trotzdem sollten sich alle gewerblichen Verlader und Transporteure schon jetzt damit befassen, rät DEKRA Gefahrgutexperte Uli Wenz. „Denn die neuen Vorschriften betreffen nicht nur Unternehmen der klassischen Transport- und Logistikbranche. Auch für Firmen, die sich bisher nicht mit dem Thema Gefahrgut beschäftigt haben, können die Neuregelungen von Bedeutung sein.“